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Beitrag
00:25:17
02.05.2009

TE
Panda_Bochum
Zitat:
von Panda_Bochum:


Hay ich wollte meinen auch mal zeigen ist zwar nur ein 25 km/h Panda aber es reicht mir, habe ja auch erst Klasse M Füherschein. #biggrin# #blush# also so sah der kleine aus als ich in bekomme habe #uhoh#
<

01:02:38
02.05.2009

mod
netghost78
Ähm, eine kleine Anmerkung:
Eine Fahrerlaubsnis der Klasse M berechtigt dich nicht zum Führen dieses Kraftfahrzeuges #exclaim#
<

01:04:50
02.05.2009

TE
Panda_Bochum
Mofa Auto! Krankenfahrstuhl #wink# <

01:23:08
02.05.2009

mod
netghost78
Irrtum, Irrtum:
Zitat:
Klasse M:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
Quelle: §6 FeV

Die Erlaubnis zum Führen von Krankenfahrstühlen haben nur die Besitzer der alten Klasse 5 oder Besitzer der Klasse L mit Schlüsselzahl 175.

Hier auch noch was zum lesen.
Ein Krankenfahrstuhl hat demnach ein Leergewicht von nicht mehr als 300kg #arrow# wird also nichts.

Wenn du trotzdem damit fährst, ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit eine Straftat. Nähereres kannst du hier nachlesen.
<

04:09:57
02.05.2009


MonsterPanda
Da hat er recht, der Mario.
Zudem bekommst du eine Führerscheinsperre, wenn du dennoch damit fährst.
<

08:25:11
02.05.2009


Cityvan
Die Versicherung kannst Du auch vergessen - ist praktisch nicht vorhanden - da fahren ohne Fahrerlaubnis #confused# <

08:53:58
02.05.2009


karl heinz
Auto, ein Öelen und warten, wenn du ein auto fahren möchtest mach einfach führerschein und gut ist#traurig# #boese# <

16:28:03
02.05.2009


Dennis
@Panda_Bochum: Dann müssten andersherum ja Ende-15-jährige 25km/h-Pandas fahren dürfen. #vogel#

Wie hast du den Führerschein bekommen, wenn du nicht aufgepasst hast, was du damit überhaupt fahren darfst? Ich fasse es nicht. Es steht da doch nicht "weniger 50cm³" ODER "45km/h" , sodass man sich das passende raussuchen kann.
<

16:48:31
02.05.2009

mod
netghost78
Ob nun 50cm³ und 45km/h oder nicht, ist sogar fast egal. Ein Panda hat nunmal mehr als 2 Räder auf der Straße, Feierabend.

Zitat:
Klasse M:
Zweirädrige Kleinkrafträder [.. ]


Wenn überhaupt würde die Klasse L greifen. Das Ding geht aber auch nach hinten los.

Zitat:
Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.


Krankenfahrstuhl würde mit Klasse L und Schlüsselzahl 175 gehen, was man aber nur bekommt, wenn man die Klasse 5 hatte oder eine entsprechende Prüfung macht.
<

16:56:26
02.05.2009

mod
netghost78
Um alle Zweifel auszuräumen, scan doch einfach mal deinen Führerschein ein oder fotografiere ihn, mach die persönlichen Daten unkenntlich und stell das Bild ein. <

17:11:43
02.05.2009


Pandrick
meines wissens darfst du dieses fahrzeug mit klasse m nicht mehr fahren seit vor ein paar jahren die definition eines krankenfahrstuhls geändert wurde. und ich glaub so lange ist das auch noch nicht her.
würd ja jetzt sagen du brauchst klasse s, aber s geht glaub ich auch nur bis 50 ccm. oder so was in der art war da.
ich könnt mal meinen vater anrufen und fragen, der ist fehrlehrer und weiß son zeuch.
<

17:13:04
02.05.2009


Pandrick
Zitat:
Wenn überhaupt würde die Klasse L greifen.

Dazu müsste er sich einen Traktor kaufen, aber der hat dann wenigstens einen besseren sound #smile#
<

17:17:03
02.05.2009


Cityvan
Klasse S geht auch nicht - das ist der Quad Schein.
Bis 350 Kg Leergewicht, bis 4 KW Motorleistung, bis 50 ccm Hubraum.
<

17:27:00
02.05.2009


Pandrick
also ich hab grad die info bekommen, daß man einen 25-km/h-Wagen mit nem Mofa-Schein fahren darf, aber auch nur dann, wenn man den vor 1980 erworben hat
sieht schlecht aus.
vor allem da die 25-km/h-dinger nicht mehr neu zugelassen werden
<

17:32:41
02.05.2009


Cityvan
Dann bleibt ihm nur noch der Traktor - aber wenn schon, dann wenigstens einen von Fiat - damit das alles seine Ordnung hat. #wink# #mrgreen# <

18:14:17
02.05.2009


Pandrick
Zitat:
aber wenn schon, dann wenigstens einen von Fiat

die traktoren und mähdrescher von fiat heißen aber CNH.
<

18:33:10
02.05.2009


Cityvan
CNH? - nie gehört. Ich bin einfach nicht auf dem laufenden. #confused#
Früher hieß so etwas Fiatagri. #wink#
<

18:35:41
02.05.2009


Pandrick
guckst du hier <

18:38:25
02.05.2009


Cityvan
Alles klar #daumenhoch# <

18:45:33
02.05.2009


Van Fan
Orange mit AHK würde der Bär ja als Fiatagari durchgehen, aber solo Nero..... #confused# <

20:03:25
02.05.2009


Pandrick
Aber Fiatagri gibbet doch nimmer. Außerdem nutzt das alles nichts, denn er hat ja keinen Lappen der Klasse L.
Muss Panda_Bochum wohl klasse B machen und den wieder auf normal umbauen. Is ja beim Panda kein großer Aufwand.
<

01:26:56
03.05.2009


MartinK
zu Fiatagri Traktoren:
Schon lustig wie der Werdegang laut Wikipedia ist. Zuerst gabe es Fiatagri, die wurden von Ford + New Holland "geschluckt"
Zitat:
Fiatagri war die Traktorenmarke des Fiat-Konzerns bis zur Übernahme der Traktorenproduktion der Ford Motor Company und des Landmaschinenhersteller New Holland (beide USA), das fusionierte Unternehmen heißt Case-New Holland.
um kurze Zeit später von CNH (90% Fiat) "geschluckt" zu werden Zitat:
CNH Global gehört zu rund 90% dem italienischen Fiat-Konzern. FIAT formte CNH aus der Case und New Holland zur Case New Holland (CNH). Unter dem Dach von CNH sind viele ehemalige Landmaschinenhersteller zusammengefasst: Braud, Case, Claeys, Fiat, Flexicoil, Ford, International Harvester, New Holland, O&K, Steyr und Andere
.
<

02:03:16
03.05.2009


MonsterPanda
Es gibt nicht mehr viele Hersteller. Nichteinmal den guten alten Fendt. ( "Wer Fendt fährt, führt!" )
Aber nun genug #offtopic#
<

13:44:44
03.05.2009


Pandrick
@Panda_Bochum
was is los? du schreibst ja gar net mehr.
hoffe du bist uns jetzt net böse daß wir dir das panda-fahren verderben, aber sieh es mal so:
besser wir als die jungs in grün #smile#
<

20:16:58
05.05.2009


karl heinz
#boese# <

11:37:43
07.05.2009

TE
Panda_Bochum
ich war lange nicht da aber ihr habt ja alle recht #daumenhoch# <

09:29:39
10.05.2009


Pandrick
aber nicht, daß du das auto jetzt weghaust oder so. behalt den bis du den richtigen lappen hast (B) und dann bin ich sicher daß du mit Hilfe aus diesem Forum den Wagen von 25km/h wieder auf vernünftige Geschwindigkeit umbauen kannst. #daumenhoch#
Immerhin hast du nen 1000er, der sollte eigentlich mindestens 140 fahren.
<

00:00:00
06.08.2009

mod
netghost78
Beiträge aus "Panda wird zu heiß" abgetrennt und hierher verschoben. <

10:58:00
06.08.2009


Robbsen
[edit kabi: Beitragsteile hier eingefügt]
Jetzt komm ich mal zum Thema Straßenverkehrsamt.
Hier bei uns sind diese Modelle ziemlich unbekannt, selbst die Polizei hat von diesen "Dingern" absolut keine Ahnung!
Sie tauchen auch in keinem Gesetz mehr auf, seit 1999 dürfen Fahrzeuge ja nicht mehr umgerüstet werden und wurden somit aus dem Gesetz radiert.
Unsere Polizisten wissen nicht einmal, dass man den Führerscheinfrei fahren darf, wenn man ein bestimmtes Alter hat.
Ich habe nach einem langen Telefongespräch mit unserem TÜV Menschen von TÜV-Nord sogar herausgefunden, das man die 25 Km/h Fahrzeuge mit einer Mofa-Prüfbescheinigung fahren darf, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist! Die Polizei sagt zwar etwas anderes, aber die haben ja, wie schon eben erwähnt, eh keine Ahnung von der Materie.
Ein Gerichtsurteil über dieses Thema liegt ständig im Panda, falls mein Bruder mal damit fahren sollte und die Polizei meint, er dürfe damit nicht fahren.

[tanker 2503]
könntest du mir das gerichtsurteil per e mail schicken. ich habe auch ständig probleme da ich min 2 mal im monat angehalten werde und immer eine riesen diskusion mit den kollegen hzabe. das würde mir vieles erleichtern

[Robbsen]
Das Gerichtsurteil kann ich dir gerne schicken, muss es erst nochmal raussuchen. Dafür brauche ich aber das Aktenzeichen des Urteils und das liegt im Panda, mit dem meine Frau z.Z. auf Arbeit ist.
Hattest du nicht geschrieben, das du einen Führerschein hast?
Ein Führerschein fängt bei 50 ccm an und mit dem darfst du den Panda auf jeden Fall fahren!

[tanker 2503]
ich hatte einen führerschein der leider weg ist. und bis jetzt konnte ich die kollegen immer überzeugen das ich ihn fahren darf was manchmal nicht so einfach ist und ellen lang dauert bis die es verstehen. da würde mir das urteil ne menge zeit ersparen

[Robbsen]
Bist du denn im Besitz einer Mofa-Prüfbeschinigung?
Wenn nicht, sieht es schlecht für dich aus.
Komplett ohne Bescheinigung und Führerschein dürfen die Pandas und Co. nur von Leuten gefahren werden, die vor 1964 oder 1965 geboren sind. Ansonsten ist mindestens die Mofa-Prüfbescheinigung nötig.
Ich habe mich eben nochmal durch Google bewegt und einiges gelesen, was nun Fragen aufkommen lässt. Ich glaube ich werde die Tage mal den TÜV-Menschen besuchen fahren und mir von ihm sagen lassen, wo genau ich diese Vorschriften finden kann, welche es einem erlauben die "Dinger" mit Prüfbescheinigung zu fahren.
Im Internet geistern nämlich verschiedene Auffassungen rum, auch Gerichte haben verschiedene Meinungen.
Das Problem ist, das die Geschwindigkeitsbegrenzten PKW's, so wie wir sie haben, nicht mehr im Gesetz auftauchen.

Ich werde mich drum kümmern, um dir eventuelle Probleme aus dem Weg zu räumen!
<

11:00:47
06.08.2009

mod
netghost78
Zitat:
Ich habe nach einem langen Telefongespräch mit unserem TÜV Menschen von TÜV-Nord sogar herausgefunden, das man die 25 Km/h Fahrzeuge mit einer Mofa-Prüfbescheinigung fahren darf, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist! Die Polizei sagt zwar etwas anderes, aber die haben ja, wie schon eben erwähnt, eh keine Ahnung von der Materie.

Nein darf man nicht. Der Panda gilt in dem Fall als Krankenfahrstuhl und die Mofa-Prüfbescheinigung berechtigt nicht zum Führen derer. Um sicher zu gehen, sollte man nicht den TÜV-menschen fragen, weil er sich mit Fahrerlaubnisrecht nun nicht auskennen muß, sondern bei der Fahrerlaubsnisbehörde.

Der Führerschein der Klasse 5 ist für Krankenfahrstühle, gilt aber nur für Altinhaber.

Zitat:
Ein Führerschein fängt bei 50 ccm an und mit dem darfst du den Panda auf jeden Fall fahren!

Nein. Erstens ist der Hubraum entscheidend, zweitens bitte noch die Anzahl der Spuren und drittens das zulässige Gesamtgewicht. Die 50ccm, die du ansprichst, ist Klasse M und einspurig. Damit geht mitnehmen der Panda zu fahren.
<


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