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Beitrag
12:30:17
15.05.2006

TE
Olaf
Wenn ein Fahrzeug ein Saisonkennzeichen hat, sagen wir von Mai bis Oktober, wird doch meiner Ansicht nach für diesem Zeitraum auch keine Steuer und Versicherung fällig, weil das Auto ja auch nicht bewegt werden darf außer von Mai bis Oktober.

Nun ist es so, das Finanzamt möchte von mir die Steuer für ein Fahrzeug welches ich am 05.12.05 gekauft habe und ein Saisonkennzeichen im oben besagten Zeitraum hatte.

Abgeholt hatte ich das Auto mit Kurzzeitkennzeichen, weil es ja aufgrund des Saisonkennzeichens nicht am Straßenverkehr teilnehmen durfte.

Danach stand das Auto in der Garage und ich hatte es im März 06 5 Tage richtig angemeldet und dann verkauft.

Das Finanzamt will von mir aber die Steuer für den gesamten Zeitraum also ab 05.12.05 haben.

Das verstehe ich nicht, denn ich brauche doch keine Steuern zahlen für ein Fahrzeug was nicht zugelassen ist.

Oder sollte ich da falsch liegen?
<

12:46:50
15.05.2006

TE
Olaf
Ich habe jetzt gerade was im Net gefunden und dort steht:

Ein Fahrzeum mit Saisonkennzeichen gilt außerhalb dieses Zeitraums automatisch als abgemeldet.

Nun Frage ich mich, was will das Finanzamt überhaupt?
Denen stehen in diesem Zeitraum doch keine Steuern zu!!!

Die lassen mit sich aber auch nicht reden und sagen, sie müssen das bezahlen und fertig.

Muß wohl einen Anwalt einschalten, damit die wieder klar werden.
<

12:49:53
15.05.2006


Tegger
Hallo Olaf!

Das Auto ist nur an den Monaten angemeldet, in denen du fahren darfst!
Also auch nur dann Steuerpflichtig!

Wenn du es 5 Tage angemeldet hattest, musst du jedoch für einen ganzen Monat Steuern zahlen, das ist das Minimum!

Aber natürlich nicht für drei!

Gruss

Jan

P.s.: Am besten wirklich einen Anwalt einschalten!
<

13:02:08
15.05.2006

TE
Olaf
So sehe ich das auch, aber das Finanzamt Fürstenfeldbruck will das nicht begreifen (Bayern ebend) <

13:12:21
15.05.2006

mod
netghost78
Völlig richtig. Für ein Fahrzeug wird außerhalb des Saisonzeitraumes keine Steuern und Versicherung fällig. Wenn du es aber im März für ein paar Tage angemeldet hast, dann wird mindestens ein Monat fällig, das ist der Mindestzeitraum. <

13:12:31
15.05.2006

TE
Olaf
Ich habe gerade mit dem Finanzamt Ulm gesprochen und die haben mir bestätigt, daß die Steuern nur anfallen für den zeitraum wo ich es in Ulm angemeldet habe.

Die Forderung vom Finanzamt Fürstenfeldbruck ist somit nicht berechtigt, weil das fahrzeug keine Zulassung außerhalb der Seson hatte.

Im nächten Leben werde ich Rechtsverdreher!
<

13:22:39
15.05.2006


Jogy
@Tegger: Hast wohl nix zutun und bist zuhause #mrgreen#

Ich darf dafür schufften bis zum abwinken #evil2#
<

14:16:53
15.05.2006


Tegger
Hab einen gelben Urlaubsschein, bis Mittwoch! #mrgreen#

Wünsch dir noch viel Spass auf der Arbeit! ;-)
<

14:39:38
15.05.2006


Jogy
@Tegger: Gute Besserung, hoffentlich nix schlimmes

Hab Mittwoch frei, könnten wir Schrottplatztour machen. #mrgreen#
<

14:59:42
15.05.2006


Tegger
Jo, das können wir machen!!!!! #mrgreen# #mrgreen# <

15:36:51
15.05.2006


Jogy
Jo, das ist gut. Dann können wir auch nach dem Auspuff schauen. #mrgreen# #idea# #exclaim# <

15:37:13
15.05.2006


Zohr
Üblicherweise sind Kurzzeitkennzeichen steuerfrei.
Jedem Bescheid des Finanzamtes liegt eine "Rechtsbehelfsbelehrung" bei. Dort ist dann auch die Möglichkeit des "Einspruches" erwähnt.
Diesen Einspruch solltest du einlegen, mit dem Hinweis auf den richtigen Sachverhalt.
Soviel ich weiß, hat man 4 Wochen Zeit und muss schriftlich erfolgen.
Das ist ersteinmal billiger, als einen Anwalt zu beauftragen.
<


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