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Beitrag
09:04:06
15.05.2006

TE
Julian
Hallo nochmal,

habe mein Auto umgemeldet und logischerweise einen neuen KFZ-Schein bekommen, der wirklich total anders aussieht (auch der Brief). Daran ist mir negativ aufgefallen, dass die 155er Reifen nicht mehr eingetragen sind! Wollte mir allerdings demnächst 155er Sommerreifen zulegen.
Was kann ich jetzt machen? #confused2#

Danke im Voraus!

Gruß
Julian
<

09:10:29
15.05.2006


T-quila
Julian. hast Du noch den alten KFZ Brief ? Wenn ja reicht eine Fotokopie des alten Briefs die du mitführen musst. <

09:12:50
15.05.2006

TE
Julian
Oweh, hoffentlich hab ich den nicht weggeschmissen! Ich werde mal gucken! Reicht evtl. auch eine Kopie von einem anderen, baugleichen Panda, die ihr mir zur Verfügung stellen könntet??

Danke für die Hilfe!
<

09:18:33
15.05.2006


Nutellamaen
wie in nem eigenen Thread geschrieben hat mich die Polizei vor einigen Tagen ja komplett zerlegt und wollte mir nicht glauben, dass die 155er Reifen standard sind und mir einen Mängelbericht ausstellen (trotz kopie des alten scheins) aber der Tüv hat des den Beamten dann bestätigt, dass es so zulässig ist, da es sich um standardbereifung handelt.
Ein anderer Schein denke ich wird nich gehen, weil die Fahrgestellnummer nicht identisch ist.
<

09:23:12
15.05.2006

TE
Julian
Schade, aber das ist doch sauerei! Warum steht diese Reifengröße auf einmal nicht mehr im KFZ-Schein? Kann sich das jmd. erklären? Kann man die nachträglich wieder eintragen lassen (kostenlos)? Oder kann man einfach ohne Bedenken auch so fahren, weil es ja eigentlich Standardbereifung ist?! <

09:25:16
15.05.2006


Nutellamaen
ich finde es auch eine sauerei, aber wenn es die Gesetzgeber so wollen musst dich halt dannach richten.

Such am besten deinen alten KFZ Brief oder Schein, das ist das sicherste, ansonsten wenn angehalten wirst besteh darauf, dass es standardbereifung ist, bzw. die Kontrolleure sich beim TÜV / Zulassungsstelle informieren sollen.
<

09:30:42
15.05.2006

TE
Julian
Ja danke, werde es dann so machen!
Aber es kann ja nicht verboten sein, auch wenn es nicht mehr im KFZ-Schein steht.
Warum soll ein Panda, der noch mit dem alten Schein rumfährt, mit 155er fahren dürfen und der andere nicht?
<

09:34:14
15.05.2006


rthrued
In den neuen Scheinen werden nur noch die kleinsten Reifen-Grössen eingetragen, trotzdem darf man ohne Probleme auch alle anderen zulässigen Reifen fahren. <

09:35:44
15.05.2006


joachim
Da wird es in der Zukunft noch einiges zu klären geben. Fakt ist, dass die neuen Zulassungsbescheingungen nur noch eine Standardbereifung beinhalten. Für Neufahrzeuge gibt es wohl eine Art Konformitätsbescheinigung (COC=Certificate Of Conformity), in der solche Informationen enthalten sind, wie man die für ein Gebrauchtfahrzeug bekommen soll, ist mir nicht bekannt - falls es die im Nachhinein überhaupt gibt. <

09:55:53
15.05.2006

TE
Julian
@rthrued: Dann bin ich ja beruhigt und werde mir die 155er mal draufziehn! #cool#



Danke an alle!! #mrgreen#
<

10:51:49
15.05.2006


Dennis
Kann ich bestätitgen: Habe im November auch beim Zulassen unseres Renntreckers (Suzuki Vitara) die neuen "Zulassungsbescheinigungen" bekommen - gucke drauf: eingetragen sind nur 195er, habe aber die vorher alternativen 205er drauf. Die Frau auf dem Amt sagte mir, dass es dazu in der Tat noch keine Lösung gebe, das wäre halt so. Ich solle die alten Papiere (FZ-Brief) kopieren und zur mitgeführten ZB Teil I dabei legen. Soweit durchdachte Formular-Änderungen im Sinne der Europäischen Gemeinschaft... #wink# #mad# <

11:11:04
15.05.2006


Powerpanda
Mir wurde gesagt, wenn ich den alten Brief
mitführe, gelten beide Bereifungen, welche angegeben ist. In diesem Fall 135er.
Hier reicht der alte Brief als Nachweis.
Kannst Du es nicht nachweisen(und die Beweispflicht liegt dann bei Dir) bist Du der Gnade der Ordnungshüter ausgeliefert...

Du hast die Möglichkeit, die Bereifungen anhand des Altbriefes umtragen zu lassen. Kostet dann halt #cheeky#

Einfach so geht in diesem Ländle nicht mehr....
<

11:15:43
15.05.2006


Powerpanda
Uuups verschrieben....
In meinem ersten Absatz soll es natürlich heissen:
'In diesem Fall 135er und 155er'...
#redface#
<

11:19:35
15.05.2006

TE
Julian
Hoffentlich habe ich den alten Brief noch nicht weggeschmissen..... #frown# <

11:27:04
15.05.2006


Tegger
Im Schein und Brief stehen nur noch eine Reifengröße.
Jedoch gibt es beim KBA Unterlagen zu jedem Fahreug, wo auch die anderen Rad/Reifen-Kombinationen drinstehen!
Und die Polizei kann Sich von dort die Daten holen UND ist in der Beweispflicht, das heißt sie müssen dir beweisen das du die Reifen nicht fahren darfst!
Bei uns auf dem Dorf schauen die schon garnicht mehr auf die Reifengröße, da denen das zu viel Arbeit ist!

Gruss

Jan
<

11:30:19
15.05.2006

TE
Julian
Das hört sich sehr gut an!

Wem darf ich jetzt glauben bzgl. Beweispflicht? #wink#
<

11:46:56
15.05.2006


Tegger
Das wurde mir von unsere Zulassungsstelle so gesagt!
Die geben zwar immer den Brief mit raus, damit es einfacher wird, aber es ist niemand verpflichtet den alten Brief mitzunehmen!
<

15:48:52
16.05.2006


Lemmy
Solange es sich um Serienbereifung handelt, müssen dir die Hilfsbeamten beweisen daß du Sie nicht fahren darfst.
Sonderbereifungen werden wie bisher gehandhabt.
Wenn du ne Kopie der alten Papiere(beglaubigt) oder das entstempelte Original mitführst ist das ne nette Geste, verpflichtet bist du dazu nicht.
<

21:33:16
16.05.2006

TE
Julian
Dann nochmal Danke an alle! Ich denke ich kann jetzt das "Risiko" eingehen, und ohne die alten Papiere mit 155ern fahren!

Schönen Abend noch!
<

23:39:26
21.05.2006

mod
netghost78
@Julian: Darfste ja auch. Gehört zur Standardbereifung und ist damit zulässig. <


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