|
Beitrag | ||
---|---|---|
08:35:22 14.05.2006 Polly |
@netghost78 Sind getönte Rückleuchten generell nicht erlaubt ? Was ist mit denen die zur Zeit bei ebay angeboten werden(endet in 10 Stunden)? Schade,sehen echt gut aus aber bevor es nur stress gibt! Danke für den Tip |
|
09:41:02 14.05.2006 netghost78 |
Es gibt keine zugelassenden getönten Rückleuchten für den Panda. Somit sind die selbst getönt und damit unzulässig. Auch wenn es der Rennleitung mal nicht auffällt oder der TÜV es nicht bemerkt, erlischt trotzdem die Betriebeserlaubnis des Fahrzeugs wegen nicht zugelassener Leuchten. Gibt Punkte und wird richtig teuer. Also Finger weg. | |
11:46:39 14.05.2006 Nutellamaen |
Meines wissens nach ist dann auch kein vollständiger Versicherungsschutz mehr gewährleistet, wenn keine Betriebserlaubniss vorliegt, oder? | |
12:07:07 14.05.2006 netghost78 |
Völlig korrekt nutellamaen. |
Seite erstellt: 22.05.2024 - 20:05:46 Uhr, 12 aktive Verbindungen, 11 Datenbankabfragen, Scriptlaufzeit: 0,03 Sekunden.