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20:56:56 21.01.2006 WildJack |
Willst du ihn wirklich so davon kommen lassen??? | |
21:03:28 21.01.2006 Whitebuffalo |
@WildJack Ich vertrau auf eine ausgleichende Gerechtigkeit. Vielleicht wacht er ja eines morgens mit dem Gesicht von Daniel Kübelböck auf |
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21:04:37 21.01.2006 WildJack |
Ja, das wäre wirklich gerecht | |
21:41:06 21.01.2006 netghost78 |
Das ist das Problem mit den Bewertungen. Dann kannst du höchstens ihm nach Ablauf der 90 Tage eine Bewertung geben. Dann geht das nut noch durch den direkten Aufruf der Bewertungseingabe, aber nicht mehr über "Mein ebay". Habe ich auch schon so machen müsse, um keine gerächte Bewertung zu bekommen. | |
23:15:19 22.01.2006 hueby |
Ja, oder man erklärt dem anderen Part er soll vernünftig bewerten weil man sich nichts zuschulden hat kommen lassen, und gibt seine eigene Bewertung erst danach ab. Ich versau mir nicht meine über 99 Prozent mit so einem Racheheini. Dann lieber nicht bewerten und vergessen. Übrigens, netghost: es war mal möglich eine Bewertung nach 90 Tagen abzugeben... wenn man das macht und der andere findet das auch heraus hat es nicht geholfen |
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23:36:23 22.01.2006 Bibbe |
Habe mir bei einem "Hein Blöd" die Mühe gemacht, 90 Tage fast abzuwarten, etwa 5 Min vor Ablauf würgte ich dem Kerl eine rote Bewertung rein, berechtigt, wohlgemerkt. Bekam von diesem Knaben nie eine Mail, aber dann... Den Inhalt lasse ich hier besser weg! Mache es ansonsten wie hueby, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht, erst mal ne Mail, wenn keine Antwort, dann vergessen. Bei billigen Artikeln, habe schließlich keinen Dukatenesel zuhause! |
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23:56:56 22.01.2006 netghost78 |
Die Möglichkeit nach 90 Tagen besteht immer noch. allerdinsg besteht die Gefahr, daß es der andere auch rausbekommen. In solchen Fällen lasse ich die Bewertung auch lieber weg. | |
23:17:51 23.01.2006 Bibbe |
Finde das Bewertungssystem grundsätzlich eine feine Sache, nur, das Ebay einer nicht angebrachten "Rachebewertung" nicht nachgeht und schnell aus der Welt schafft. Da würde das Konto bei manch einem übelst aussehen! |
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03:14:20 24.01.2006 Wilfried |
Hallo Bibbe, "die Rache ist mein, sprach der Herr" Ich habe auch gerade eine Sache am köcheln, habe eine neuwertige Gasgebläseheizung gekauft, leider mit defektem Magnetventil und undichtem Regler. Auf meine Reklamation hin meint der Herr, "nur einmal kurz gelaufen". Nun verlange ich die Garantieunterlagen. Kommt da nichts, erstatte ich Anzeige - erstmal wegen Hehlerei und Steuerhinterziehung. Nicht etwa dass ich rachsüchtig wäre ... |
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