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22:19:39 29.09.2019 Olaf |
dateien/posts/270478/Fuehrerscheinfragen.PDF Die Frage 2 Hatte ich falsch, kann doch nicht sein sowas. Motor abwürgen strafbar. |
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20:58:04 30.09.2019 Mathias |
Aber nur im fließenden Verkehr, also nicht an der Ampel. Hier geht es offensichtlich um Vorsatz, sonst geht das ja gar nicht. Hätte ich aber auch falsch gehabt. | |
22:13:47 30.09.2019 Olaf |
Ich verstehe das nicht. Unbegreiflich sowas. |
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09:44:52 01.10.2019 Eintagsflieger |
Spannend, der Olaf macht den Führerschein Im Ernst: Den Begriff "strafbar" halte ich auch für komplett falsch. Das Abwürgen wird nicht mit einer "Strafe" belegt, maximal mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung. Aber im "fließenden Verkehr", auch die 6km Stillstand auf der Autobahn sind als fließender Verkehr definiert, kann das Abwürgen ggf. eine Mithaftung begründen, wenn aufgrund dessen jemand auffährt. |
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10:34:34 01.10.2019 black box |
Antwort 2 und 3 sind nach § 30 definitiv verboten und mit einer Strafe für eine Ordnungswidrigkeit belegt. Bei der Fragestellung nach Behinderung jedoch nicht anzukreuzen. Antwort 4 wird nach § 1 (man darf keinen anderen behindern) mit einer Strafe belegt, weil es ein vermeidbares Ereignis ist (du beherrscht dein Auto nicht), ähnlich wie ohne Sprit liegen zu bleiben. Je nach Situation, ob mit Gefährdung anderer, Unfallfolge etc. in verschiedener Höhe. |
Seite erstellt: 13.05.2024 - 05:06:04 Uhr, 29 aktive Verbindungen, 10 Datenbankabfragen, Scriptlaufzeit: 0,01 Sekunden.