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19:28:38 22.04.2018 Olaf |
Ein Mann aus Italien (in Deutschland lebend) möchte ein Auto von mir kaufen. Er möchte diese Fahrzeug nach Italien verbringen und fragte mich, ob ich neu HU machen könnte. Ich sagte das ich das machen kann, aber in Italien hinfällig ist. Er sagte, die Deutsche HU wird in Italien anerkannt wenn es übersetzt ist. Weis jemand ob das stimmt? Ich kann mir das nicht so vorstellen, weil umgederht geht es nicht. |
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07:15:18 23.04.2018 JKausDU |
Das stimmt. Das ist seit einiger Zeit so in der EU geregelt. Auch wenn die zuständigen Stellen es oft nicht wissen und das Gegenteil behaupten. Ein Bekannter hat neulich einen Citroen C6 in F mit neuer CT (analog HU bei uns) gekauft und mit dieser Abnahme auch bei uns die Plakette bekommen. Allerdings auch erst nach einigem Klärungsaufwand bei der Zulassungsstelle. Hier stehts: Die Richtlinie 2009/40/EG spricht den Mitgliedsstaaten das Recht zu, diese Termineund Fristen selbst zu wählen. Darüber hinaus eröffnet sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für alle Fahrzeuge, also auch für importierte Fahrzeuge aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die über eine noch gültige technische Untersuchung verfügen, vor Erteilung der Zulassung eine erneute technische Untersuchung zu verlangen. Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht hierauf verzichtet.Gemäß § 7 Abs. 1 FZV hat eine Untersuchung (§ 29 StVZO) vor Zulassung eines Importfahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nur dann stattzufinden, wenn die Untersuchung bei einem deutschen Fahrzeug auch fällig gewesen wäre. http://www.wfeb.de/downloads/Anerkennung_auslae... Ggf. hat Italien genau wie D bei Umsetzung in nationales Recht entschieden. |
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17:38:32 23.04.2018 Olaf |
JKausDU, vielen Dank! Das wußte ich nicht. |
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19:32:52 25.04.2018 Olli |
Weiß jemand ob der spanische TÜV auch hier anerkannt wird. Gruß Olli aus Berlin 😉 |
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20:09:00 25.04.2018 dabbelju |
Also, mit frischem TÜV aus Deutschland habe ich meinen Panda in Griechenland offiziell importiert und zugelassen - das war sehr aufwendig bzw. umständlich. Hier wurde eine neue, griechische Hauptuntersuchung verlangt. Die war sachlich unproblematisch (das lief fast genau wie in Deutschland beim griechischen "IKTEO" ), kostete aber Zeit und und ca. 50,-€. Uli |
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09:46:40 27.04.2018 33-146 |
Moin, Zitat: Der letzte Absatz in Jörg's Dokument, das er verlinkt hat, sagt: Zitat: Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht hierauf verzichtet. Gemäß § 7 Abs. 1 FZV hat eine Untersuchung (§ 29 StVZO) vor Zulassung eines Importfahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nur dann stattzufinden, wenn die Untersuchung bei einem deutschen Fahrzeug auch fällig gewesen wäre (z.B. fällige Hauptuntersuchung). Da Spanien in der EU ist, muss deren HU anerkannt werden... Gruß Thomi |
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20:48:10 28.05.2018 dabbelju |
Es gibt nicht nur Plaketten zur HU: südlich von Rom findet man häufig Bildchen von "Padre Pio" an den LKW. In einer Wallfahrtskirche nahe Neapel hatte ich mir eine spezielle süditalienische Autobahnvignette aus dem Automaten gezogen. Ich versuche mal ein Bild hoczuladen. - Uli |
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07:57:11 29.05.2018 rthrued |
Wird eine Deutsche HU, durchgeführt in Deutschland an einem in Italien zugelassenem Fahrzeug, auch anerkannt? | |
17:04:55 04.06.2018 dabbelju |
Die deutsche HU wirst Du mit italienischen Papieren kaum kriegen. Mit griechischen sicher nicht, weil die keiner versteht - meine Erfahrung beim Ummelden des Panda von Hannover nach Griechenland (mein Auto ist umgezogen). Ich glaube also nicht, daß sowas läuft. Allein schon die Plaketten sind in den europäischen Ländern unterschiedlich. Das österreichische Ding klebt außen auf der Frontscheibe, beispielsweise. Also fahre ich mit meinem Hannoveraner von Wien nach Hannover, oder wenigstens nach Passau. Denn das runde Weinsiegel hat keiner in Österreich. Auch sind die Gültigkeitsdauer und der Prüf-Umfang in Europa unteschiedlich. Uli |
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12:19:12 05.06.2018 33-146 |
Moin, Wie weiter oben im Gesetzestext ja auch steht: Zitat: Gemäß § 7 Abs. 1 FZV hat eine Untersuchung (§ 29 StVZO) vor Zulassung eines Importfahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nur dann stattzufinden, wenn die Untersuchung bei einem deutschen Fahrzeug auch fällig gewesen wäre (z.B. fällige Hauptuntersuchung). Bei der Anerkennung geht es um den Import und die Zulassung aus EU-Ländern. In Italien zugelassene Fahrzeuge sind halt in Italien zugelassen und können deswegen hier nicht zugelassen werden ... Gruß Thomi |
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13:31:39 06.06.2018 JKausDU |
Zitat: von dabbelju Link : Auch sind die Gültigkeitsdauer und der Prüf-Umfang in Europa unteschiedlich. Uli Was die Prüfkriterien angeht, hat man inzwischen das Wesentlich in der EU angeglichen. Klar, es gibt Unterschiede. Aber die Anerkennung einer ausländischen HU, wie es ja nun teilweise geht, kann nur so funktionieren. |
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14:10:32 06.06.2018 dabbelju |
Meine konkrete Erfahrung mit sowas: (1) TÜV neu in Deutschland, Abfahrt nach Griechenland (2) Import in GR mit sofortiger Meldung beim Zoll nach Ankunft (nationale Vorschrift, zwingend bei Import!) (3) Import-Behördenprozedur, Zahlung der "Taxierungsgebühr" (Zoll gibt's ja nicht in der EU) ; Anmeldung zur Zulassung in GR (4) "TÜV" in GR (wurde fast genauso durchgeführt wie in (D), krumme Sachen sind nicht zu erwarten (ähnl. D) Den kompletten deutschen Prüfbericht hatte ich vorgelegt: versteht niemand, interessiert keinen (5) Zulassung in GR, Nummernschilder empfangen; Pappe (postkartengroß) "Zulassungsbestätigung" erhalten; sämtliche deutschen Papiere wurden eingezogen (6) Steuer und Versicherung zahlt man dann später (als Grieche: vielleicht) - unglaublich, aber wahr (7) Abmeldung und Entstempelung der deutschen Nummermschilder in Hannover: die Behörde bestaunte mein griechisches Papier, vorgesehen in der deutschen EDV ist nur "Verschrottung" (gegen Nachweis) - Da mein Auto in GR fährt, wurde ein "Sondervorgang" mit Scannen meiner Unterlagen etc. händisch durchgeführt. VIVE L'EUROPE - Uli |
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