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Beitrag
12:53:05
05.10.2017

TE
Olaf
Ich habe das heute zum ersten mal gelesen, oder was falsch verstanden.

Das würde bedeuten wenn ich einen Sportgeräteträger mit grünen Kennzeichen zulassen möchte, muß ich das zuvor beim Zoll beantragen.
Dann wird die Steuer vom Zugfahrzeug um 373,24 Euro erhöht.

Das kann doch nicht sein oder?
Die Höchststeuer für Anhänger bis 10T beträgt genau diese 373,24.
Weiter würde bedeuten, dass ich den Sportgeräteträger nur mit diesem einen Zugfahrzeug ziehen darf für welches die 373,24 Anhängerzuschlag gezahlt wurde.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkeh...
<

14:11:54
05.10.2017


mercatino
Ich glaube, du verstehst das falsch #uhoh# . So weit ich dieses Beamtenkauderwelsch richtig deute, bezieht sich das nur auf Unternehmen, die mehrere Anhänger in ihrem Fuhrpark haben. Die zahlen dann einmalig pro Jahr die 373,24 € pauschal inclusive Zugfahrzeug(e) und da sind dann alle Steuerpflichten für alle Anhänger mit abgegolten. Quasi so 'ne Art Anhängerflatrate #mrgreen# . Oder?

"Diese Art der Besteuerung stellt insbesondere für solche Unternehmen eine Vergünstigung dar, die mehr Kraftfahrzeuganhänger als Zugmaschinen halten."

So steht's da drin. Zwingt dich ja als Privatmann keiner, das auch so in Anspruch zu nehmen..
<

14:15:18
05.10.2017


Eintagsflieger
Wenn du den Sportgeräteträger hinter einem Fahrzeug bewegen möchtest, das die Bedingung "ausgenommen Krafträder und Personenkraftwagen" erfüllt, ist das wohl so.

Wenn Du Dir nun 32 Sportgeräteträger zulegst, um jeweils einen davon hinter Deinem LKW zu ziehen, kann sich das echt rechnen.

Olaf, ich glaube, Du bist nicht die Zielgruppe dieser Regelung
#lol#
und manchmal, zumindest, ist der Regelmacher tatsächlich eine Spur schlauer.
<

01:18:36
06.10.2017


gast
... oder was falsch verstanden <

07:15:17
06.10.2017


Eintagsflieger
eher nicht falsch verstanden

Zitat:
(3) Der Anhängerzuschlag für die Dauer eines Jahres beträgt 373,24 Euro
<

07:53:49
06.10.2017


gast
Zitat:
Das würde bedeuten wenn ich einen Sportgeräteträger mit grünen Kennzeichen zulassen möchte, muß ich das zuvor beim Zoll beantragen.
Dann wird die Steuer vom Zugfahrzeug um 373,24 Euro erhöht.


... dann eben ich vlt.? Weil Olaf hat ja auch einen kleinen Bootstrailer in dem Sinne so viel ich weiß... und nach wiki sind diese

Zitat:
Sonderanhänger zum Transport von Sportgeräten wie zum Beispiel Bootstrailer, Segelflugzeug- und Pferdetransporter können ein grünes Kennzeichen erhalten und sind in diesem Fall steuerfrei.
<

07:59:57
06.10.2017


Eintagsflieger
Die Sportgerätetrailer sind doch überhaupt nicht der Fokus dieser Regelung.
Dass es im Einzelfall z. B. Segelclubs gibt, bei denen 50 Boote auf einem Trailer überwintern, und der Verein sich ein Zugfahrzeug hält, für das er den Zuschlag bezahlt, mag ja so sein.
<

08:31:54
06.10.2017


33-146
Moin,

Diese Regelung zielt nur auf Anhänger, die grundsätzlich steuerpflichtig wären aber auf extra Antrag die Steuer nicht dafür erhoben wird. Wie es im Link des Eröffnungspostings steht, lohnt sich die pauschale Umlegung der Anhängersteuer auf die Zugfahrzeuge dann, wenn ein Unternehmer mehr Anhänger als Zugfahrzeuge hat.

Sportgeräteanhänger sind aber grundsätzlich von der Steuer befreit, genau so wie rein landwirtschaftlich genutzte Anhänger.
Da gibt es keine Steuer pauschal umzulegen...


Gruß
Thomi
<

10:51:03
06.10.2017

TE
Olaf
Dann ist das ja geklärt.

Das bedeutet, ich könnte diesen Hänger kostenlos nutzen, weil er keine Steuer und auch keine Versicherung kostet, da er über das Zugfahrzeug versichert ist.

Der Nachteil ist aber wenn der Hänger nicht am Zugfahrzeug hängt und macht sich selbstständig, dass ich dann für den Schaden in der Haftung stehe.
<

10:56:16
06.10.2017


gast
Sicher wird man ihn auch gesondert Haftpflichtversichern können? <

11:02:33
06.10.2017


gast
Zitat:
Die Sportgerätetrailer sind doch überhaupt nicht der Fokus dieser Regelung.


Genau deshalb kam es zu meinem Gedanken .... oder was falsch verstanden.
<


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