|
Beitrag | ||
---|---|---|
00:52:21 24.10.2016 Dominic |
Hi. Bin dabei mein Cabriolet ein wenig zu "verschönern' ind suche den klassischen kuhfänger hierfür. Gibt für hinten auch so ein teil. Würde ich auch nehmen. Die vom Panda scheinen ja aufgrund der Haube nicht zu passen. Wie siehts aus mit abe? Habe gelesen dass die Dinger aufgrund Fußgänger Gefährdung nicht mehr erlaubt sindces sei denn sie sind noch original verbaut. MFG und mit Hoffnung auf rückmeldung aus dem Vogelsberg. Dominic | |
06:08:03 24.10.2016 DoKa-Uli |
Richtig gelesen , sind nicht mehr zulässig. Aber wie immer; möglich ist fast alles. Da musst du am Besten mit dem TÜV/DEKRA-Prüfer deines Vertrauens sprechen. Warum sollten die vom Panda nicht passen? Hat der Marbi andere Rückleuchten? |
|
09:03:19 24.10.2016 Olli |
Marbi Rückleuchten sind breiter als die vom Panda. Bullenfänger werden nicht mehr eingetragen, auch nicht mit Einzelabnahme. Neuerdings ist die Polizei heiss auf diese Eintragung, habe ich jetzt schon zweimal in der Polizeikontrolle erlebt. Falls der Bullenfänger dran ist und nicht eingetragen ist kann das Fahrzeug vorort stillgelegt werden und zur Sammelstelle-Kfz gebracht werden wo man pro Tag Unterstellgebühren bezahlen muss. Gruß Olli aus Berlin |
|
09:42:39 24.10.2016 DoKa-Uli |
Zitat: auch nicht mit Einzelabnahme Ist von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich Meiner ist z.B. als Strauchabweiser eingetragen Zitat: kann das Fahrzeug vorort stillgelegt werden und zur Sammelstelle-Kfz gebracht werden Da empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung. Nicht alles was gemacht wird ist auch zulässig. Gruß Uli |
Seite erstellt: 19.03.2024 - 13:38:51 Uhr, 5 aktive Verbindungen, 19 Datenbankabfragen, Scriptlaufzeit: 0,02 Sekunden.