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20:44:33 15.10.2003 grinni |
http://www.750i.de/d/backlight.htm was haltet ihr davon? kann da jemand was gegen haben? |
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20:52:36 15.10.2003 moto |
Finde ich echt gut! Leider keine Zeit zum nachbauen. gruß moto |
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20:54:24 15.10.2003 Tunnelpanda |
Hm sieht gut aus Denk sogar-das man so das Kennzeichen besser erkennen kann-ich denk auch net-das da jemand was gegen hat-aber bei den gesetzen weiß man ja nie MFG Tunnelpanda |
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21:23:53 15.10.2003 hueby |
Nett. Doch. Jura: LEDs sind in D verboten (Ausnahmen: Abnahme beim LTI in Karlsruhe, Neuwagen haben so was also). Andererseits: Wenn es heller ist als vorher und nix durchbrennt ( ) merkt das sowieso kaum einer. Wenn der TÜV meckert einfach Soffittenlampen rein und gut ist. Für 1 Tag mein ich... Also mal versuchen... aber vorher/nachher- Bilder machen (wie ich bei meim Auspuffumbau )... |
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17:04:51 23.06.2006 Zohr |
Ich wollte keine LEDs einbauen, sondern nur die Lampe wechseln. Was passiert? Die Halterung für die Lampenfassung bricht ab. Hat jemand da ne Idee? http://bilder-speicher.de/Andromache381496.grat... |
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17:31:58 23.06.2006 grinni |
ich weiß schon gar nicht mehr wie oft mir das schon passiert ist. geh afn schrott und hol dir ein neues glas.. oder gleich beim fiatfritzen um die ecke. reparieren kannste da nicht mehr viel. | |
17:32:58 23.06.2006 Macgyver |
Hier sind fertige LED-Sofitten. Sucht euch eine aus (auf die richtige Länge achten! http://fahrzeugteile.search.ebay.de/led-sofitte... Zum Rechtlichen: LED-"Glühlampen" haben keine Zulassung und werden nie eine bekommen. Zu den Vorteilen von LEDs: -Niedriger Stromverbrauch -Hohe Lebensdauer -Nahezu keine Wärmeentwicklung -Verschiedene Farben möglich, u.A. grelles Weiß -Extrem schnelles Aufleuchten (Wichtig bei Bremslicht) Nachteile: -Im Auto niemals zulassungsfähig -Die deutliche Richtcharakteristik führt bei den meisten für Glühlampen konstruierten Leuchten dazu, daß Reflektor und Streuscheibe nicht gleichmäßig ausgeleuchtet werden. Sieht nicht gut aus und ist dunkler als normal. Generell: Wenn man LED-Lampen einbauen will, sollte man sich erstmal länger umschauen und besonders die Abstrahlcharakteristik vergleichen. Am besten dürften LED-Lampen sein, die aus möglichst vielen "Superflux"-LEDs bestehen (Diese haben einen viel größeren Abstrahlwinkel, vor allem wenn sie auch noch in verschiedene Richtungen angeordnet werden. Das "Xenon"-Weiß reizt natürlich viele, allerdings auch die Polizei, denn jeder Blinde sieht, daß das keine regelkonformen Leuchtmittel sind. Um die technischen Vorteile zu nutzen und trotzdem nicht aufzufallen würde ich selber LEDs am Auto nur verwenden, wenn sie eben NICHT auffällig aussehen. Bei den Weißen würde ich sogar das Licht durch einen Farbfilter (Gelbliche Farbe oder Folie) in Richtung Halogenfarbe angleichen, das wäre dann immer noch weißer als normal aber nicht so auffällig. Man sollte sich auch nicht täuschen lassen: Grellweißes Licht scheint heller zu sein, obwohl es das oft garnicht ist. Und zu guter Letzt: Bitte tut euch keine farbigen Standlichtlampen rein. Im Bekanntenkreis habe ich neulich von einem Experten gehört, der im Dunkeln ROTES Standlicht vorne fuhr - bis ihm einer frontal hineinfuhr, der durch den Anschein von Rückleuchten irregeführt worden war. Der Unschuldige ist jetzt tot! |
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17:42:26 23.06.2006 Zohr |
Ich habe mal Sekundenkleber benutzt. Mal sehen wie lange das hält. | |
17:58:18 23.06.2006 grinni |
nicht lange, da die birnchen ja mit druck gehalten werden.. also werden die pinne nach aussen gebogen. die naht wird nicht lang halten und du hast im günstigsten fall nen wackler. zu den standlichtbirnen: da ist ne ganz gefährliche sache. habe auch schon von einem tötlichen unfall gehört. man verlässt sich einfach auf die farbe und schon isses vorbei. |
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18:08:01 23.06.2006 bigben |
ich hab mir bei ATU nur eine LED Sofitte mit 2 LEDs für die innenraumbeleuchtung in Blau geholt. Ist nicht so doll, aber besser als meine normale lampe mit blauem edding | |
20:43:12 23.06.2006 Zohr |
Das mit dem roten Standlicht hat was von "Geisterfahren". Der Sekundenkleber hat bei einer Leuchte gehalten, bei der anderen nicht. Als Provisorium habe ich eine Lampenfassung, wie für die Schalterblockbeleuchtung (4 W) genommen. |
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21:35:49 23.06.2006 netghost78 |
In der Kennzeichenbeleuchtung kann man sicher LED-Lampen nehmen. Da sehe ich kein Problem mit der Rennleitung. Bei den anderen Leuchten sollte man das bitte tunlichst vermeiden, da es zum Erlöschen der Betriebserlaubsnis führt und man ohne Versicherungsschutz fährt. Das ist nicht nur teuer sondern auch strafbar. | |
22:58:34 23.06.2006 hueby |
Zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt die Verwendung von nicht zugelassenen Lampen und Leuchtmitteln. Soweit ich weiß egal wo am Fahrzeug. Sogar im Innenraum sind LEDs oder CCFLs verboten, es könnte ja der Fahrer geblendet werden oder Licht nach aussen dringen stc. etc. pepe.... Richtig ist das die Rennleitung bei Kennzeichenbeleuchtungen ggf. weniger darauf achtet. Aber bei einem Unfall und später erfolgendem Gutachten könnte durch einen dummen Zufall diese LED-Geschichte rauskommen. Wenn das die Versicherung erfährt ist es u.U. sehr schnell Essig mit dem Versicherungsschutz. Wie so oft gilt hier: wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn aber was passiert... Mahlzeit! |
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23:07:12 23.06.2006 netghost78 |
Im Innenraum isses egal, weil diese Lampen keine Außenwirkung während der Fahrt haben. Da kannste machen, was man will. | |
10:54:33 24.06.2006 Lemmy |
Alleine die angegebenen Bilder zeigen deutlich daß die Ausleuchtung des Nummernschildes viel schlechter ist . Der beleuchtete Bereich scheint sicher heller als mit Sofitte, der Rest ist allerdings zu dunkel. Somit unzulässig, da lichtechnische Einrichtungen im Außenbereich IMMER geprüft und genehmigt sein müssen. Das es im Innenraum egal ist, was man verbaut ist schlicht Falsch. Es gibt unzählige Gerichtsurteile in denen genau der Fall behandelt wurde. Grob gesagt ist dabei herausgekommen, daß keinerlei Veränderungen im äußeren Erscheinungsbild des Fzges auftreten dürfen. Selbst eine etwas hellere Fußraumbeleuchtung un einer anderen Farbe als weiß ist somit schon nicht mehr tragbar. Da ist der Gesetzgeber mittlerweile extrem sensibel, teilweise fast schon übervorsichtig. Aber wie Hueby schon schrieb: 11.Gebot beachten( Laß dich nicht erwischen!") |
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11:14:57 24.06.2006 netghost78 |
Im Innenraum kann ich machen, was ich will, solange keine Außenwirkung vorhanden ist! | |
11:24:34 24.06.2006 Lemmy |
Solange keine Außenwirkung vorhanden ist! Schalte mal nachts deine Innenraumbeleuchtung ein und stell dich außen vors Fzg. Wenn du Licht siehst, ist Außenwirkung vorhanden... Ist die Beleuchtung weiß, wirds keine Probleme geben. Jede andere Farbe verändert das Signalbild deines Kfz und ist somit nicht zulässig. Ist lächerlich aber ist so... | |
14:10:56 24.06.2006 hueby |
@Lemmy *zustimm* So ist es leider. Davon abgesehen sehe ich immer wieder Leute mit unglaublichen Autos und Polizisten die sie nicht anhalten (erst neulich wieder ein Motorrad mit während der Fahrt eingeschalteter grüner Unterbeleuchtung gesehen...). Man wird eben nicht immer kontrolliert. Aber dabei vergesse man nie: Im Un-Falle wird kontrolliert, und zwar genau. Die Versicherung hat nämlich ein Interesse daran, nur dann zu zahlen, wenn sie es MUß. Und wenn die eine Veränderung finden, die die ABE des Fahrzeuges erlöschen lässt, ist der Vertrag ungültig! Damit muß der Schaden zwar immer noch bezahlt werden aber es besteht kein Versicherungsschutz mehr... obwohl man immer brav bezahlt hat... und den Schaden zahlt dann: DER HALTER... |
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14:51:44 24.06.2006 Lemmy |
@hueby: ja die lieben versicherungen. Sind ja mittlerweile ganz besondere "Freunde" von mir... Aber BTT: Solange es niemand beanstandet gibts da überhaupt keine Probleme. Sobald es allerdings mal beanstandet wird, stellt man fest, daß der Schaden in keiner Relation zur Ursache steht. Den Ärger kann man sich sparen... |
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16:21:28 24.06.2006 Macgyver |
Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke, selbst wenn die Versicherung wegen erloschener ABE die Zahlung verweigert, würde man auf dem Rechtsweg den Versicherungsschutz einklagen können, falls die Veränderung nicht Ursache des Unfalls war. Allerdings hätte man dann immer noch den Ärger und die Prozeßkosten, außer man ist rechtsschutzversichert. Und so ein Prozeß kann sich lange hinziehen. |
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16:56:12 24.06.2006 Zohr |
Kennt ihr des Kaisers Bart? Wer will schon eine hervoragend leuchtende Nummernschildbeleuchtung? HÄ? Innenbeleuchtung ppppppppppppffffffffff Gibt es auch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn ich mit dem Feuerzeug Licht mache? Ich muss es sagen, ihr habt mich sehr amüsiert. |
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18:01:36 24.06.2006 Lemmy |
@MacGyver: Im Kleingedruckten findest du sehr oft (ehrlich geasgt hab ich noch keine gesehen wo's nicht drin stand) Anspruchsausschlüsse, sobald der Fahrer/Halter Veränderungen vornimmt, die die BE erlöschen lassen. Das gleiche gilt u.a. auch für die meisten (Anmerkung siehe oben) Rechtsschutzversicherungen. Die Versicherungen wissen ganz genau wie sie sich vor der Verantwortung drücken können. Mir platzt da regelmäßig der Kragen. Fängt ja schon bei ganz normalen Unfällen an. Da bleiben dann schon mal unschuldige Unfallopfer größtenteils auf dem entstandenen Schaden sitzen. @Zohr: Willkommen in Deutschland! |
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19:03:13 24.06.2006 hueby |
Das die Versicherungen "Recht" haben mag sein. Was verändern wir dummen Deutschen auch immer unsere Autos? Nee, aber im Ernst, wer immer alles original hält muß sich keine Sorgen machen. Wer Änderungen vornimmt sollte entweder sich an die zugelassenen Teile halten oder aber zumindest wissen was er tut. |
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10:06:53 25.06.2006 Xiong Mao |
Habe seit vier Jahren eine LED-Kennzeichenbeleuchtung, da mir wie bei Zohr die Halternung zerbrochen ist. Jetzt ist ne völlig eigene Konstruktion drin. Kann auch nicht schnell durch Original ersetzt werden. Ein mal hat der TÜV das bemängelt, ein mal ist es scheinbar nicht aufgefallen, obwohl das Licht doch einen leichten blaustich hat. Habe je 6 SMD LED mit großem Abstrahlwinkel verwendet. Zu dem Anfangs erwähnten 750er Umbau. Der Vorwiderstand ist völlig falsch berechnet. 100-175 Ohm würde passen. |
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