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Beitrag
10:03:55
24.04.2012

TE
Olaf
Ganz interessante Angelegenheit, denn wer einen B Führerschein in Österreich länger als 5 Jahre hat kann bei einer Fahrschule 6 praktische Stunden ohne Prüfung absolvieren und darf dann bis 125 cm3 mit Beschränkung auf 15 PS fahren.

Code 111 nennt sich das ganze und ist nur für Österreich gültig.

Mit einem Deutschen Führerschein geht es nicht weil die Österreichischen Behörden dort nichts eintragen bezw. umschreiben können.

Wer den Code 111 möchte muß zuvor den Deutschen in einen Österreichischen umschreiben lassen.
Dann wird aber das Problem auftreten denke ich das es vorbei ist bis 12 Tonnen zu fahren weil der Österreichische auf 3,5 Tonnen beschränkt ist.
<

12:11:25
24.04.2012


Foxx
Der deusche Führerschein "Klasse B" ist auch auf 3,5t beschränkt. Mehr als einen 750kg Hänger darfste da zusätzlich nicht hinten dran hängen. Nur wenn du nen "alten" 3er hast darfste noch sowas fahren, auch die 125cm³. <

12:34:52
24.04.2012


pandaeisi
ja aber nur wenn du den schein vor dem 1.4.1980
gemacht hast dann darfst du bis 125cm³ fahren
<

12:56:05
24.04.2012


Foxx
ok... wieder was durcheinander gebracht. <

13:12:41
24.04.2012

TE
Olaf
Ich habe ihn 82 gemacht und darf die 125 cm3 nicht fahren, leider etwas zuspät gemacht.
Aber 12 Tonnen darf ich fahren Gesamtgewicht.
<

13:33:05
24.04.2012

mod
netghost78
Das fällt aber nicht mehr unter B, sondern unter C1E oder CE79. <

14:35:08
24.04.2012


Bärchendriver
Zitat:
Das fällt aber nicht mehr unter B, sondern unter C1E oder CE79.
oder den alten KL. 3 bis 7,5 t oder 12t. Zuggesamtgewicht, die anderen Klassifizierungen gab es 1982 nicht!
Siehe hier; #hinweis#

Besitzstandsregelung für Besitzer des alten 3er Führerscheins

Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach wie vor die oben genannten Kfz bzw. Anhänger fahren dürfen. Besitzstandsregelung für Führerscheinbesitzer der Klasse 3: Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im einzelnen:

Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
@ olaf C111



<

17:55:45
24.04.2012


Neubär-Ralfi
Ja, mit der Zeit gab so einiges an Aenderungen und Besitzstand auf der einen und "Verbesserungen" auf der anderen Seite für die Führerscheinbesitzer.

Ich will auch C111 (Deutsch) fahren!
Aber da reichen meine vielen Pandas nicht aus, das Teil kann ich mir dafür nicht kaufen.....
Doch mit meinen Fahrerlaubnissen (ganz neu ab morgen "darf" ich auch Gabelstabler fahren) dürfte ich das gelbe Prachtstück fahren!

Ciau
Ralf
<

pandaeisi Beitrag wurde vom Verfasser pandaeisi am 24.04.2012 um 19:02:47 selbst gelöscht.
pandaeisi Beitrag wurde vom Verfasser pandaeisi am 24.04.2012 um 19:10:23 selbst gelöscht.
19:20:07
24.04.2012


pandaeisi
VG Hamburg (Urteil vom 16.12.2009 - 15 K 1517/09)
irgendwie furtzt das heute nicht mit dem beitrag
bearbeiten
<

19:48:54
24.04.2012

mod
netghost78
Du meinst sicher das Urteil hier:
http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/porta...

Die Probeme mit deinem Beitrag haben nichts mit dem bearbeiten zu tun, sondern mit dem größer als Zeichen. Das wird herausgefiltert, weil man damit auch Schadcode einschleusen kann.
<

20:05:06
25.04.2017


cremo
Und in 2013 gab es eine Einschränkung der Besitzstandswahrung: Ohne Umschreibung auf Scheckkarte ist Klasse 3 auf BE zurückgestuft. Bei Umschreibung ist C1E auf 5 Jahre befristet. Ab einem Lebensalter von 50 Jahren wird C1E ohne Gesundheitsnachweis (Mit Sehtest) ungültig. #traurig# <

10:09:49
27.04.2017


33-146
Moin,

Zitat:
von cremo Link :
Und in 2013 gab es eine Einschränkung der Besitzstandswahrung: Ohne Umschreibung auf Scheckkarte ist Klasse 3 auf BE zurückgestuft.


Genau...

Zitat:
Bei Umschreibung ist C1E auf 5 Jahre befristet. Ab einem Lebensalter von 50 Jahren wird C1E ohne Gesundheitsnachweis (Mit Sehtest) ungültig. #traurig#



Das ist leider viel komplexer als Du hier schreibst.

Ich habe meinen alten grauen Lappen (Kl. 3 und 1) im letzten Herbst (10/2016 - also definitiv nach 2013 #wink#) umschreiben lassen und dabei C1 und C1E ohne zeitliche Beschränkung bekommen. Als Ausstellungsdatum wurde nämlich der 22.05.1980 in Spalte 10 eingetragen (Erwerb der jeweiligen Klasse). Letztes Jahr war ich auch schon einige Jahre über 50 und es wäre nur bei der Erweiterung auf CE 79 ein ärztliches Attest notwendig gewesen. Dafür hätte es da auch eine 5-jährige Befristung in Spalte 11 gegeben. CE 79 hat mich aber nicht interessiert.

Nur C1 und C1E, die zwischen 1999 und 2013 neu erworben wurden, sind mit einer Befristung ab einem Alter von 50 Jahren belegt.


Seit 2017 neu erworbene Fahrerlaubnisse C1 und C1E sind allerdings generell und unabhängig vom Alter mit 5-jähriger Befristung belegt.
Rückwirkend sogar 2013 bis 2017 neu erworbene Fahrerlaubnisse!
Beim Umschreiben alter grauer Führerscheine seit 2017 soll die Besitzstandswahrung dafür aber weiter bestehen bleiben.

Steht auch hier so zusammengefasst:
http://www.verkehrsrundschau.de/c1-und-c1e-fueh...


Gruß
Thomi
<

14:16:52
27.04.2017


cremo
Übergangsregelung BMVI <

16:36:23
27.04.2017


pandaeisi
79 (...) Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen, bei Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/126/E

Artikel 13
Äquivalenzen zwischen nicht dem EG-Muster entsprechen-
den Führerscheinen
1. Die Mitgliedstaaten legen nach Zustimmung der Kommis-
sion die Äquivalenzen zwischen den vor dem Zeitpunkt der
Umsetzung dieser Richtlinie erworbenen Führerscheinen und
den Klassen im Sinne des Artikels 4 fest.
Die Mitgliedstaaten können nach Konsultation der Kommission
die für die Anwendung von Artikel 11 Absätze 4, 5 und 6
erforderlichen Anpassungen ihrer innerstaatlichen Vorschriften
vornehmen.
2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf
aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen
noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.
<

18:36:12
27.04.2017


gast
So sieht das bei mir aus...






CE 79 ist eine Einschränkung, die die Klasse C1E nicht beinhaltet. Eben 12000kg und so weiter

95 (XX. XX.XX) bedeutet, ich darf C1 und C1E nicht mehr gewerblich ohne ärztliche Bescheinigung nutzen. Fehlt diese Zahl somit, ist das nur noch privat zu machen. Also die gerbliche Nutzbarkeit ist bei mir am 06.04.15 mit dem 50, abgelaufen
<

18:43:57
27.04.2017

TE
Olaf
Und so bei mir.




<

10:43:55
28.04.2017


33-146
Moin,

Genau so habe ich's geschrieben #daumenhoch# ...


Gruß
Thomi
<


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