Um den vollen Funktionsumfang dieser Webseite zu erfahren, benötigen Sie JavaScript.
Eine Anleitung wie Sie JavaScript in Ihrem Browser einschalten, befindet sich hier.
 
 
  aktuelles Thema durchsuchen Browsersuche
Sucheingabe:
Suchmodus: alle Begriffeein Begriffkomplett Hilfe zur Suche
Erweiterte Suche

 

Beitrag
19:08:52
10.06.2011

TE
Karsten1
habe unter anderem einen Panda mit einer 25 Km/h Zulassung, laut 2 Prüfern der GTÜ brauche dieser keinen Tüv. Aussage: (an einem Fahrzeug an dem sich kein Amtliches Siegel befindet braucht man das nicht "und, " Wo soll man denn die Tüv Plakette hin kleben? ". Was mich allerdings Stuzig macht ist das im Fahrzeugschein der letzten 10 Jahre die Tüv Stempel drin sind und der Fzg. Schein auch den alten Besitzer eingetragen hat. Mit Sicherheit kommt ein " Mofa" Kennzeichen drauf.... also die Frage hat sich da in letzter zeit was geändert und was ist Richtig?
Vielleicht hat ja jemand erfahrung damit.
<

02:06:16
14.06.2011


mannikiel
Hab grad nen 25er bei Ebay gefunden, und da stand dabei "Den letzten TÜV hat er ohne Probleme bestanden, und auch den nächsten müßte er bekommen. " oder so ähnlich.
#idea# Zulassungsstelle anrufen!
<

16:50:13
05.09.2017


Red Baron
Zwar schon alt der Post, will dennoch mal aufräumen:

Der Panda hat mindestens 670 kg Leergewicht.

Damit ist er, auch nicht wenn er auf 25 km/h gedrosselt wurde, kein Krankenfahrstuhl (schon immer max. 300 kg Leergewicht) oder Leicht-Kfz (schon immer maximal 350 kg Leergewicht) und kann es auch nicht werden.

Neben diesem Ausschlussmerkmal "Leergewicht" gibt es weitere wie die Sitzzahl für den Krankenfahrstuhl oder den Hubraum und die Leistung beim Leicht-Kfz.

Der Panda bleibt immer ein zulassungspflichtiger Pkw.
Und braucht damit ein amtliches Kennzeichen und der Halter muss Kfz-Steuern entrichten.
Also ganz normales Zulassungsverfahren wie beim normalen Pkw.

Und natürlich muss er auch alle 2 Jahre zum TÜV.

Alle Bescheinigungen wie "Krankenfahrstuhl-Betriebserlaubnis", TüV-Gutachten mit dem Eintrag "SoKfz Krankenfahrstuhl (meist basierend auf einem verfälschten Aixam-Gutachten oder nachträglich in den Fahrzeugbrief getippt oder gedruckt) sind Fälschungen.

Und wenn ein GTÜ-Mensch eine solche Aussage macht, sollte er besser Straßenkehrer werden. Bei einem GTÜ-ler setze ich die Kenntnis der Fahrzeugarten und deren Definitionen nämlich voraus.

Und ja es gab Versicherungen, die die Pandas als Krankenfahrstuhl versichert haben, weil entweder die Vertreter keine Ahnung hatten oder den Vertretern gefälschte Papiere vorgelegt wurden.

Nennt sich in beiden Fällen" Betrug zum Nachteil der Versicherung", was die VS berechtigt, euch in einem Schadensfall in Regress zu nehmen und den Vertrag sofort zu kündigen.
<


Hier klicken zum Anmelden

 

Seite erstellt: 29.03.2024 - 16:39:52 Uhr, 5 aktive Verbindungen, 18 Datenbankabfragen, Scriptlaufzeit: 0,02 Sekunden.