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14:38:57 01.05.2026 ![]() Niklax_lth |
Guten Tag Freunde, Ich fahre einen Fiat Panda 750L, der auf 45 km/h gedrosselt ist. Nun wurde ein Kumpel, der einen SEAT Marbella fährt, der auch nur auf 45 km/h gedrosselt ist, von der Polizei angehalten. Diese haben ihn stillgelegt, da das Auto angeblich zu viel Hubraum für eine Drosselung hätte und zu schwer wäre. Stimmt das Ganze, da ich das nicht ganz verstehe, da man ja die ganze Zulassung und Eintragung zur Drosselung vorliegen hat. Hat damit schon mal jemand Probleme gehabt? | ![]() |
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16:45:44 01.05.2026 ![]() netghost78 |
Wenn du keine passende Fahrerlaubnis der Klasse B hast, gibt es ein Problem. In zulassungsrechtlichen Fragen bin ich bei der Drosselung nicht aussagefähig. |
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17:21:19 01.05.2026 cremo |
Frage 1: Wie alt ist dein Kumpel? Frage 2: Welche Fahrerlaubnis hat er? Frage 3: Seit wann ist das Fahrzeug auf ihn zugelassen? |
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18:30:30 01.05.2026 Eintagsflieger |
Wenn der Kumpel nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hätte, wäre das erstmal kein Grund, das Fahrzeug stillzulegen, sondern den Kumpel. Oder täusche ich mich da? | ![]() |
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18:49:00 01.05.2026 ![]() netghost78 |
Da hast du recht. Deswegen verstehe ich das auch noch nicht ganz. Es kann natürlich auch sein, daß da Informationen falsch übermittelt wurden. | ![]() |
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19:01:55 01.05.2026 fiat500 |
Wie war der Wagen zugelassen? 1. Mopedkennzeichen oder 2. PKW bis 45 Km/h und mit TÜV oder 3. Krankenfahrstuhl 45 Km/h mit Mopedkennzeichen oder 4. Krankenfahrstuhl 45 Km/h mit normaler Zulassung und Kennzeichen v+h und TÜV Das ist das wichtigste Die Auflagen sind von der Zulassung abhängig |
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19:03:18 01.05.2026 Eintagsflieger |
Es kann auch sein, dass sich die Kontrollierenden mit ihrem Wissen über die aktuellen Leicht-KFZ wie den Topolino über den Marbella hergemacht haben. Man weiß es nicht... | ![]() |
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19:09:09 01.05.2026 Matador |
Hier die allgemeinen Bestimmungen zum Betreiben eines 45km/h Fahrzeuges Und hier die Definition eines Mopedautos L6e Wenn ich das Zusammenfasse hat die Polizei nach Recht und Gesetz gehandelt. |
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19:26:18 01.05.2026 Eintagsflieger |
Stochern im Nebel... nur werden Panda und Marbella lange vor L6e nach zu der Zeit geltenden Bestimmungen gedrosselt worden sein und dafür eine Betriebserlaubnis erhalten haben. Die erlischt nicht, allenfalls mit der Zeit das Lebenslicht der Fahrer, für die diese Möglichkeit bestimmt war (Obacht: schlechter Scherz). | ![]() |
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20:03:29 01.05.2026 Matador |
Genau das stimmt im diesem Fall nicht. Der Bestandschutz wurde für diese Fahrzeugklasse aufgehoben. | ![]() |
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20:57:52 01.05.2026 ![]() netghost78 |
Davon höre ich zum ersten mal. Was aber stimmt, daß ein jüngerer Fahrer ohne die alte Fahrerlaubnisklasse oder eine aktuell ausreichende ein solches Fahrzeug nicht fahren darf. Ich finde nur: https://www.fusselblog.de/auf-der-suche-nach-de... Zitat: Umgebaute gedrosselte normale Pkw haben nur den Bestandschutz so lange sie auf den Halter laufen, der zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung (keine Ahnung mehr wann das war) im Schein eingetragen war. Bei Abmeldung bzw. Umschreibung erlischt der Bestandsschutz. Ich habe das gerade mit einer umgestrickten A-Klasse durch, die unfallbeschädigt wurde und dann wieder in Betrieb gesetzt werden sollte.. So hatte ich das auch im Kopf. |
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21:12:48 01.05.2026 Matador |
Genau das stimmt eben nicht. | ![]() |
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21:14:45 01.05.2026 ![]() netghost78 |
Dann bin ich auf Links gespannt. | ![]() |
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22:25:45 01.05.2026 fiat500 |
Es ist in Deutschland verboten ein normales Auto, wie FIAT Panda auf 25km/h gedrosseltohne Fahrerlaubnis / ohne Führerschein zu fahren. Zudem ist es verboten, ein gedrosseltes Auto mit einem Versicherungkennzeichen / Moped-Nummerschild zu fahren. So ein umgerüstetes Auto darf nur mit Führerschein Klasse 3 bzw. B gefahren werden und benötigt eine gesetzliche Kraftfahrzeug-Haftpflicht und unterliegt der Kfz-Steuerpflicht. |
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22:27:51 01.05.2026 fiat500 |
Aber wir wissen immer noch nicht wie das Fahrzeug zugelassen und versichert war Geändert hat sich nur die Zulassungspflicht und damit die Pflicht zur regelmäßigen TÜV Prüfung. Die Eintragung von reduzierter Geschwindigkeit ist auch heute noch möglich. Für Fahrer mit ärztlichen Auflagen bei gesundheitlichen Einschränkungen. Aber nur für Fahrzeuge bis Euro 2 , da der Kat ausgebaut werden muss. |
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22:29:12 01.05.2026 ![]() netghost78 |
Das sind aber alles fahrerlaubnisrechtliche Dinge und führen nicht dazu, daß ein solches Fahrzeug stillgelegt wird. | ![]() |
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23:03:53 01.05.2026 fiat500 |
Ich vermute er war illegal mit Mopedkennzeichen und ohne TÜV unterwegs. Dann passt auch die Begründung: Zu schwer = JA Zu viel Hubraum = Ja Viele sind ja nicht mehr mit Mopedkennzeichen unterwegs, und die letzten werden jetzt von den jungen Beamten die die neuen Vorschriften kennen noch aus dem Verkehr gezogen. Ich hatte schon mehrere, aber alle waren laut Brief PKW Krankenfahrstuhl-Eintragung kenne ich nur mir 25 km/h und als 2 Sitzer |
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23:06:57 01.05.2026 ![]() netghost78 |
Vermuten können wir viel. Solange nicht mehr Input kommt, ist es alles nur Glaskugellesen. @fiat500: Anmerkung, Sei bitte so nett und lasse die Zeilenumbrüche am Zeilenende sein. Die passieren automatisch. Danke |
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11:40:47 03.05.2026 Matador |
Hier der Paragraph der das regelt: § 76 Nr. 2 FeV Bestandsschutz-Fahrzeuge bis 25 km/h |
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13:25:38 03.05.2026 ![]() netghost78 |
Das betrifft nur die Fahrerlaubnis. Da sind wir immernoch nicht bei der Zulassung. Weiterhin geht es hier im Fall um ein Fahrzeug, welches bis 45 km/h zugelassen ist und nicht bis 25 km/h. |
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