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Beitrag
14:38:57
01.05.2026

TE
Niklax_lth
Guten Tag Freunde, Ich fahre einen Fiat Panda 750L, der auf 45 km/h gedrosselt ist. Nun wurde ein Kumpel, der einen SEAT Marbella fährt, der auch nur auf 45 km/h gedrosselt ist, von der Polizei angehalten. Diese haben ihn stillgelegt, da das Auto angeblich zu viel Hubraum für eine Drosselung hätte und zu schwer wäre. Stimmt das Ganze, da ich das nicht ganz verstehe, da man ja die ganze Zulassung und Eintragung zur Drosselung vorliegen hat. Hat damit schon mal jemand Probleme gehabt? <

16:45:44
01.05.2026

mod
netghost78
Wenn du keine passende Fahrerlaubnis der Klasse B hast, gibt es ein Problem.
In zulassungsrechtlichen Fragen bin ich bei der Drosselung nicht aussagefähig.
<

17:21:19
01.05.2026


cremo
Frage 1: Wie alt ist dein Kumpel?
Frage 2: Welche Fahrerlaubnis hat er?
Frage 3: Seit wann ist das Fahrzeug auf ihn zugelassen?
<

18:30:30
01.05.2026


Eintagsflieger
Wenn der Kumpel nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hätte, wäre das erstmal kein Grund, das Fahrzeug stillzulegen, sondern den Kumpel. Oder täusche ich mich da? <

18:49:00
01.05.2026

mod
netghost78
Da hast du recht. Deswegen verstehe ich das auch noch nicht ganz. Es kann natürlich auch sein, daß da Informationen falsch übermittelt wurden. <

19:01:55
01.05.2026


fiat500
Wie war der Wagen zugelassen?

1. Mopedkennzeichen

oder

2. PKW bis 45 Km/h und mit TÜV

oder

3. Krankenfahrstuhl 45 Km/h mit Mopedkennzeichen

oder

4. Krankenfahrstuhl 45 Km/h mit normaler Zulassung
und Kennzeichen v+h und TÜV

Das ist das wichtigste
Die Auflagen sind von der Zulassung abhängig
<

19:03:18
01.05.2026


Eintagsflieger
Es kann auch sein, dass sich die Kontrollierenden mit ihrem Wissen über die aktuellen Leicht-KFZ wie den Topolino über den Marbella hergemacht haben. Man weiß es nicht... <

19:09:09
01.05.2026


Matador
Hier die allgemeinen Bestimmungen zum Betreiben eines 45km/h Fahrzeuges

Und hier die Definition eines Mopedautos L6e

Wenn ich das Zusammenfasse hat die Polizei nach Recht und Gesetz gehandelt.
<

19:26:18
01.05.2026


Eintagsflieger
Stochern im Nebel... nur werden Panda und Marbella lange vor L6e nach zu der Zeit geltenden Bestimmungen gedrosselt worden sein und dafür eine Betriebserlaubnis erhalten haben. Die erlischt nicht, allenfalls mit der Zeit das Lebenslicht der Fahrer, für die diese Möglichkeit bestimmt war (Obacht: schlechter Scherz). <

20:03:29
01.05.2026


Matador
Genau das stimmt im diesem Fall nicht. Der Bestandschutz wurde für diese Fahrzeugklasse aufgehoben. <

20:57:52
01.05.2026

mod
netghost78
Davon höre ich zum ersten mal.
Was aber stimmt, daß ein jüngerer Fahrer ohne die alte Fahrerlaubnisklasse oder eine aktuell ausreichende ein solches Fahrzeug nicht fahren darf.

Ich finde nur:
https://www.fusselblog.de/auf-der-suche-nach-de...
Zitat:
Umgebaute gedrosselte normale Pkw haben nur den Bestandschutz so lange sie auf den Halter laufen, der zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung (keine Ahnung mehr wann das war) im Schein eingetragen war. Bei Abmeldung bzw. Umschreibung erlischt der Bestandsschutz. Ich habe das gerade mit einer umgestrickten A-Klasse durch, die unfallbeschädigt wurde und dann wieder in Betrieb gesetzt werden sollte..


So hatte ich das auch im Kopf.
<

21:12:48
01.05.2026


Matador
Genau das stimmt eben nicht. <

21:14:45
01.05.2026

mod
netghost78
Dann bin ich auf Links gespannt. <

22:25:45
01.05.2026


fiat500
Es ist in Deutschland verboten ein normales Auto, wie FIAT Panda auf 25km/h gedrosseltohne Fahrerlaubnis / ohne Führerschein zu fahren.
Zudem ist es verboten, ein gedrosseltes Auto mit einem Versicherungkennzeichen / Moped-Nummerschild zu fahren.
So ein umgerüstetes Auto darf nur mit Führerschein Klasse 3 bzw. B gefahren werden und benötigt eine gesetzliche Kraftfahrzeug-Haftpflicht und unterliegt der Kfz-Steuerpflicht.
<

22:27:51
01.05.2026


fiat500
Aber wir wissen immer noch nicht wie das Fahrzeug zugelassen und versichert war

Geändert hat sich nur die Zulassungspflicht und
damit die Pflicht zur regelmäßigen TÜV Prüfung.

Die Eintragung von reduzierter Geschwindigkeit ist auch heute noch möglich.
Für Fahrer mit ärztlichen Auflagen bei gesundheitlichen Einschränkungen.
Aber nur für Fahrzeuge bis Euro 2 , da der Kat ausgebaut werden muss.
<

22:29:12
01.05.2026

mod
netghost78
Das sind aber alles fahrerlaubnisrechtliche Dinge und führen nicht dazu, daß ein solches Fahrzeug stillgelegt wird. <

23:03:53
01.05.2026


fiat500
Ich vermute er war illegal mit Mopedkennzeichen und ohne TÜV unterwegs.

Dann passt auch die Begründung:

Zu schwer = JA

Zu viel Hubraum = Ja

Viele sind ja nicht mehr mit Mopedkennzeichen unterwegs, und die letzten werden jetzt von den jungen Beamten die die neuen Vorschriften kennen noch aus dem Verkehr gezogen.

Ich hatte schon mehrere, aber alle waren laut Brief PKW

Krankenfahrstuhl-Eintragung kenne ich nur mir 25 km/h und als 2 Sitzer
<

23:06:57
01.05.2026

mod
netghost78
Vermuten können wir viel. Solange nicht mehr Input kommt, ist es alles nur Glaskugellesen.

@fiat500: Anmerkung, Sei bitte so nett und lasse die Zeilenumbrüche am Zeilenende sein. Die passieren automatisch.
Danke
<

11:40:47
03.05.2026


Matador
Hier der Paragraph der das regelt:
§ 76 Nr. 2 FeV Bestandsschutz-Fahrzeuge bis 25 km/h
<

13:25:38
03.05.2026

mod
netghost78
Das betrifft nur die Fahrerlaubnis. Da sind wir immernoch nicht bei der Zulassung.
Weiterhin geht es hier im Fall um ein Fahrzeug, welches bis 45 km/h zugelassen ist und nicht bis 25 km/h.
<


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Seite erstellt: 25.05.2026 - 12:46:29 Uhr, 15 aktive Verbindungen, 12 Datenbankabfragen, Scriptlaufzeit: 0,08 Sekunden.